Der Sachverständige untersucht akribisch Brandorte, um die Brandursache zu ermitteln.
Die Brandursache zu ermitteln ist eine wichtige Grundlage, denn daraus ergibt sich zwangsläufig die Schadensregulierung durch die Versicherung.
Die Brandursachenermittlung steht im Mittelpunkt des Sachverständigen.
Der Brandschaden kann erst reguliert werden, sobald die Brandursache feststeht, also eine Brandursachenermittlung erfolgt ist.
Daher ergibt sich die Notwendigkeit, einen eigenen Gutachter / Sachverständigen zu beauftragen, um ggf unschlüssige Brandursachen oder fehlerhaften Brandursachenermittlungen entgegen zu wirken.
Einen eigenen Gutachter / Sachverständigen zu beauftragen, kann unter Umständen einen langen strittigen Weg entgegenwirken.
Brandursachenermittlung ist nicht gleich Brandursachenermittlung!!!
Auch werden die Kosten des eigenen Gutachters / Sachverständigen im Regelfall von der Versicherung übernommen, wenn dies mitversichert ist bzw. der Schaden über 25.000 € liegt.
Selbstverständlich stellen sich Versicherungen nach einem Brandschaden oft dagegen, die Kosten des eigenen Gutachters nach Brand zu übernehmen, dagegen sollte sich dann der Geschädigte auch wehren, unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes.
Prüfen Sie akribisch auch die Vorgehensweise des Brandursachenermittlers der Versicherung!
Brandursachenermittlung ist nicht gleich Brandursachenermittlung!!!
Auch sollte der Geschädigte bzw. dessen eigener Sachverständiger / Gutachter die Vorgehensweise und die Untersuchungsweise des Brandortes durch den Sachverständigen der Versicherung akribisch bewerten und analysieren!
Die Auswertung aller Befunde von Brandort sind wissenschaftlich zu belegen.
Achten Sie darauf, dass der Brandort nicht verändert wird!
Die Versicherung hat KEINEN Anspruch, den Brandort zu verändern oder gar vermeintliche Beweismittel mitzunehmen!
Diese Möglichkeit hat nur die Polizei!
Auch bei der Mitnahme von Beweismitteln durch die Polizei ist einiges zu beachten!
Der eigene Sachverständige wird Sie entsprechend unterrichten und bei der Untersuchung des Brandortes durch die Polizei oder durch den Sachverständigen der Versicherung wird dieser zugegen sein.
Deshalb, beauftragen Sie sofort nach Brand einen eigenen Sachverständigen / Gutachter!
Natürlich kann auch eine Beratung durch den Sachverständigen erfolgen, was die Schadenregulierung anbetrifft. (keine Rechtsberatung)
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