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Brandstiftung - Brandursachenermittlung - Brandursachenermittler

Nach entsprechenden Ausbildungen und Prüfungen ist der Sachverständiger / Brandursachenermittler für Brandursachenermittlung und Explosionsursachenermitilung zertifiziert.

Es werden nicht immer gleich Großbrände gelegt. Doch auch vermeintliche Kleinbrände - wie etwa das Anzünden eines Papierkorbes, eines Mistkübels oder eines Warenständers - können in nur wenigen Augenblicken zum Großbrand werden und ein Wohnhaus in Brand setzen, Bewohner sowie Lösch- und Rettungskräfte in Lebensgefahr bringen. Aus diesem Brand sind Brandstiftungen kriminelle Handlungen und keine Kavaliersdelikte. Die Untersuchung von Bränden an sich ist eines der schwierigsten Gebiete der Kriminalistik. Leider wird die Ermittlung und Sachbearbeitung von Brandstiftungen oft grundlos und unberechtigterweise unterschätzt.

Nicht selten fallen aber Spuren bei Bränden, die das Feuer nicht zerstört hat, den Löscharbeiten und manchmal auch unsachgemäßen Sicherungsmaßnahmen zum Opfer. Auf der anderen Seite wird die Beurteilung von Brandgeschehen auf Grund der zunehmenden Vielfalt an möglichen Brandursachen und brennbaren Stoffen immer komplizierter.

Wer zum Beispiel einen Müllcontainer auf der Straße anzündet, muss in aller Regel nicht mit einem Großbrand rechnen. Er begeht „nur“ eine Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Kommt es im weiteren Verlauf dieses Brandes jedoch zu einer Brandausbreitung und greift dieser Containerbrand auf ein Gebäude über, muss sich ein Täter später möglicherweise wegen schwerer Brandstiftung (§ 306a StGB) oder sogar wegen der Tötung von Menschen (§ 306c StGB) verantworten.

Die meisten Serienbrandstifter verfügen nicht über die notwendigen Hintergrundkenntnisse aus der Verbrennungslehre, um die möglichen verheerenden Auswirkungen ihrer Taten absehen zu können.

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Brandursachenermittlung - Staatsanwaltschaft, Kriminalpolizei und Versicherung

Immer wieder wird der Sachverständige / Brandursachenermittler von Rechtsanwälten in Strafverfahren gegen ihre Mandanten mit der Gutachtenerstellung beauftragt, lm Durchschnitt hat der Sachverständige zwei bis drei Fälle, in denen sich nach Ende der Tätigkeit des Sachverständigen zeigt, dass diese Personen zu unrecht einer vorsätzlichen Brandstiftung angeklagt wurden. Leider erfolgt die Beauftragung mit der Erstellung eines Gutachtens in solchen Verfahren erst zu einem sehr späten Zeitpunkt. Dies kann u.U. dazu führen, dass es sehr schwer wird diese Gutachten noch in das laufende Verfahren einzubringen.

Brandstiftungen durch Mitarbeiterin Unternehmen sind in den letzten Jahren in den entwickelten Industrieländern immer mehr zu einem Problem geworden. Auf Grund der starken Zuwächse dieser Delikte glauben mittlerweile ca. 86 % aller Unternehmen, dass diese Form von wirtschaftskriminellen Handlungen ein ernstes Problem ist. Eine Vielzahl von Firmen wurde innerhalb der letzten Jahre Opfer von Brandstiftungen. Dabei waren an den aufgeklärten Bränden fast drei Viertel Unternehmensmitarbeiter beteiligt. 90 % der Untemehmen befürchten, dass dieses Ausmaß gleich groß bleiben wird, davon eıwarten fast 60 % sogar noch Steigerungen. Die Vielzahl von Erscheinungsformen, eingesetzten Mitteln und Methoden ist ebenso ein Teil des Problems wie die sehr hohe „Dunkelziffer' dieser Delikte.

Auftraggeber sind vor allem Unternehmen, die eine diskrete Brandermittlung wünschen.

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