Nach entsprechenden Ausbildungen und Prüfungen ist der Sachverständiger / Brandursachenermittler für Brandursachenermittlung und Explosionsursachenermitilung zertifiziert.
Es werden nicht immer gleich Großbrände gelegt. Doch auch vermeintliche Kleinbrände - wie etwa das Anzünden eines Papierkorbes, eines Mistkübels oder eines Warenständers - können in nur wenigen Augenblicken zum Großbrand werden und ein Wohnhaus in Brand setzen, Bewohner sowie Lösch- und Rettungskräfte in Lebensgefahr bringen. Aus diesem Brand sind Brandstiftungen kriminelle Handlungen und keine Kavaliersdelikte. Die Untersuchung von Bränden an sich ist eines der schwierigsten Gebiete der Kriminalistik. Leider wird die Ermittlung und Sachbearbeitung von Brandstiftungen oft grundlos und unberechtigterweise unterschätzt.
Nicht selten fallen aber Spuren bei Bränden, die das Feuer nicht zerstört hat, den Löscharbeiten und manchmal auch unsachgemäßen Sicherungsmaßnahmen zum Opfer. Auf der anderen Seite wird die Beurteilung von Brandgeschehen auf Grund der zunehmenden Vielfalt an möglichen Brandursachen und brennbaren Stoffen immer komplizierter.
Wer zum Beispiel einen Müllcontainer auf der Straße anzündet, muss in aller Regel nicht mit einem Großbrand rechnen. Er begeht „nur“ eine Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Kommt es im weiteren Verlauf dieses Brandes jedoch zu einer Brandausbreitung und greift dieser Containerbrand auf ein Gebäude über, muss sich ein Täter später möglicherweise wegen schwerer Brandstiftung (§ 306a StGB) oder sogar wegen der Tötung von Menschen (§ 306c StGB) verantworten.
Die meisten Serienbrandstifter verfügen nicht über die notwendigen Hintergrundkenntnisse aus der Verbrennungslehre, um die möglichen verheerenden Auswirkungen ihrer Taten absehen zu können.
Ihr Gutachter nach Brand