Der Sachverständige / Brandursachenermittler erstattet nach Auftrag ein Gutachten, welches die explizite Frage des Auftraggebers (Gericht, Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt, Versicherung, Privatperson) beantwortet und begründet. Dabei fließen auch Erfahrungen des Sachverständigen / Brandursachenermittler in das Gutachten mit ein.
Das Geschehen bzw. den Zustand nach dem Ereignis wird der Sachverständige / Brandursachenermittler entsprechend erklären und darstellen. Das zu erstellende Gutachten muss nachvollziehbar(für jeden) und vollständig sein.
Ihr Gutachter nach Brand