Ein Gerichtsgutachten erstellt der Sachverständige / Brandursachenermittler nur dann, wenn dieser tatsächlich vom Gericht beauftragt ist.
Die Beauftragung von Seiten des Gerichts erfolgt durch Beweisbeschluss. Sodann wird der Sachverständige / Brandursachenermittler tätig und wird sein Gerichtsgutachten entsprechend erstellen.
Ihr Gutachter nach Brand