Der Sachverständige / Brandursachenermittler erhält einen entsprechenden Auftrag von einer Privatperson. Dabei hat der Sachverständige / Brandursachenermittler die aufgeworfen Fragen der Privatperson zu klären, gegebenenfalls hat der Sachverständige / Brandursachenermittler einen Ortstermin anzuberaumen, um sich den Tatort genauestens ansehen zu können , um Spuren und Beweismittel zu sichern.
Das Privatgutachten fließt in den eventuellen Prozess ebenso ein wie weitere Privatgutachten oder Gerichtsgutachten. Das Gericht hat dann die Aufgabe, die Gutachten zu prüfen und gegebenenfalls die Sachverständigen dazu befragen.
Ihr Gutachter nach Brand