Ein Schiedsgutachten wird durch zwei Parteien in Auftrag gegeben. Nach der Auftragserteilung nimmt der Brandursachenermittler seine Tätigkeit auf. Der Schiedsgutachter / Brandursachenermittler wird die entsprechenden Tatsachen Fragen aufgreifen und mit den streitenden Parteien erörtern. In diesem Bereich agiert der Schiedsgutachter / Brandursachenermittler als neutrale Dritte Person.
Ihr Gutachter nach Brand